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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt zu unterstützen. Ziel des ELR ist es, in Dörfern und Gemeinden des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Auskünfte erteilt Frau Schlachter
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Details zum ELR-Programm
Durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen, schwerpunkthaft in den Bereichen Arbeit, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen fortentwickelt werden.
Im Bereich Arbeit sind privat-gewerbliche Vorhaben wie Verlagerung aus Gemengelage, Reaktivierung Gewerbebrache, Neuansiedlung und Betriebserweiterung, bei denen Arbeitsplätze entstehen oder erhalten werden, förderfähig mit 10 % (für kleine Unternehmen bis 15%), höchstens jedoch 200.000 Euro. Unter den Förderschwerpunkt Grundversorgung fallen Einrichtungen, die der Bevölkerung zur Versorgung dienen, wie Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Metzgereien, usw.. Für Reaktivierung einer Brache, Neubau und Erweiterung gibt es eine Förderung bis zu 20 %, höchstens jedoch 200.000 Euro. Unter Bereich Wohnen fällt die Umnutzung zu Wohnungen, die umfassende Wohnungsmodernisierung sowie ortsbildgerechter Neubau in Baulücken. In den letzten Förderperioden wurde vor allem die Umnutzung leerstehender Gebäude gefördert, z.B. Umnutzung von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu Wohnungen.
Für die Antragsrunde für 2023 gilt wie in den vorgegangenen Jahren:
- Um die Innenentwicklung deutlicher voranzubringen, wird für den Förderschwerpunkt "Wohnen" die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt. Wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion können eine erhöhte Förderung erhalten. Bei Umnutzung von Wohnraum beträgt der Fördersatz bis zu 35 %, max. 55.000 Euro Zuschuss, bei umfassender Modernisierung und bei ortsbildgerechten Neubauten bis zu 35 %, max. 25.000 Euro.
- Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen.
Es ist davon auszugehen, dass diese Schwerpunktsetzung auch für die Antragsrunden der Folgejahre gelten wird.
Das ELR konzentriert sich auf Innentwicklung und Bestandsgebäude. Dabei wurde der Bereich der förderfähigen Innenbereiche im Programm ausgedehnt und schließt mittlerweile auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit der Ortsmitte zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von Gemeinden gestellt werden, wobei die Projekte des Aufnahmeantrages in der Projektliste zu priorisieren sind. Die Aufnahme der privat-gewerblichen Projekte in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die L-Bank. Dabei ist u. a. die Vermögens- und Ertragslage der antragstellenden Unternehmen und Unternehmer zu prüfen.
Den vollständigen Ausschreibungstext für das Jahresprogramm 2023 sowie Formulare zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage rp.baden-wuerttemberg.de
Hier finden Sie auch ein ELR Erklärvideo: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=8132&tx_bwmediathekasset_pi1%5Buid%5D=5926&no_cache=1
Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Gemeinden jährlich bis Ende September den zuständigen Behörden vorzulegen.
Bei der Stadt Laufenburg (Baden) sind die Anträge für die Antragsrunde 2023 bis spätestens zum 24.08.2022 zur weiteren Bearbeitung einzureichen.
Wir bitten Sie, sich bei Interesse jedoch schon ab sofort an uns zu wenden, sodass die notwendigen Absprachen getroffen werden können. Ansprechpartnerin ist Frau Schlachter vom Hauptamt – Liegenschaften/Wirtschaftsförderung, Telefon 806-150, Zimmer 19.
Bei großer Dringlichkeit kann jeweils ab Mai/Juni ein Antrag auf ELR-Rückflussmittel gestellt werden. Voraussetzung ist neben den üblichen ELR-Unterlagen das Vorliegen einer Baugenehmigung.
Auskünfte zum ELR erteilt das Landratsamt, Amt für Wirtschaftsförderung und Nahverkehr, Herr Lothar Probst ({$lang_icon_phone}: 07751 86-2600) oder Herr Kai Müller ({$lang_icon_phone}: 07751 86-2603) sowie die Stadtverwaltung unter o. g. Kontakt.