Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Laufenburg

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Laufenburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schnell gefunden

Hauptbereich

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt zu unterstützen. Ziel des ELR ist es, in Dörfern und Gemeinden des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

Auskünfte erteilt Frau Schlachter
{$lang_icon_phone}: 07763 806-150
E-Mail schreiben

Details zum ELR-Programm

Durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen, schwerpunkthaft in den Bereichen Arbeit, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen fortentwickelt werden.

Im Bereich Arbeit sind privat-gewerbliche Vorhaben wie Verlagerung aus Gemengelage, Reaktivierung Gewerbebrache, Neuansiedlung und Betriebserweiterung, bei denen Arbeitsplätze entstehen oder erhalten werden, förderfähig mit 10 % (für kleine Unternehmen bis 15%), höchstens jedoch 200.000 Euro. Unter den Förderschwerpunkt Grundversorgung fallen Einrichtungen, die der Bevölkerung zur Versorgung dienen, wie Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Metzgereien, usw.. Für Reaktivierung einer Brache, Neubau und Erweiterung gibt es eine Förderung bis zu 20 %, höchstens jedoch 200.000 Euro. Unter Bereich Wohnen fällt die Umnutzung zu Wohnungen, die umfassende Wohnungsmodernisierung sowie ortsbildgerechter Neubau in Baulücken. In den letzten Förderperioden wurde vor allem die Umnutzung leerstehender Gebäude gefördert, z.B. Umnutzung von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu Wohnungen.

Für die Antragsrunde für 2023 gilt wie in den vorgegangenen Jahren: 

  • Um die Innenentwicklung deutlicher voranzubringen, wird für den Förderschwerpunkt "Wohnen" die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt. Wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion können eine erhöhte Förderung erhalten. Bei Umnutzung von Wohnraum beträgt der Fördersatz bis zu 35 %, max. 55.000 Euro Zuschuss, bei umfassender Modernisierung und bei ortsbildgerechten Neubauten bis zu 35 %, max. 25.000 Euro.
  • Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen.

Es ist davon auszugehen, dass diese Schwerpunktsetzung auch für die Antragsrunden der Folgejahre gelten wird.

Das ELR konzentriert sich auf Innentwicklung und Bestandsgebäude. Dabei wurde der Bereich der förderfähigen Innenbereiche im Programm ausgedehnt und schließt mittlerweile auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit der Ortsmitte zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von Gemeinden gestellt werden, wobei die Projekte des Aufnahmeantrages in der Projektliste zu priorisieren sind. Die Aufnahme der privat-gewerblichen Projekte in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die L-Bank. Dabei ist u. a. die Vermögens- und Ertragslage der antragstellenden Unternehmen und Unternehmer zu prüfen.

Den vollständigen Ausschreibungstext für das Jahresprogramm 2023 sowie Formulare zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage rp.baden-wuerttemberg.de

Hier finden Sie auch ein ELR Erklärvideo: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=8132&tx_bwmediathekasset_pi1%5Buid%5D=5926&no_cache=1

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Gemeinden jährlich bis Ende September den zuständigen Behörden vorzulegen.

Bei der Stadt Laufenburg (Baden) sind die Anträge für die Antragsrunde 2023 bis spätestens zum 24.08.2022 zur weiteren Bearbeitung einzureichen.

Wir bitten Sie, sich bei Interesse jedoch schon ab sofort an uns zu wenden, sodass die notwendigen Absprachen getroffen werden können. Ansprechpartnerin ist Frau Schlachter vom Hauptamt – Liegenschaften/Wirtschaftsförderung, Telefon 806-150, Zimmer 19.

Bei großer Dringlichkeit kann jeweils ab Mai/Juni ein Antrag auf ELR-Rückflussmittel gestellt werden. Voraussetzung ist neben den üblichen ELR-Unterlagen das Vorliegen einer Baugenehmigung.

Auskünfte zum ELR erteilt das Landratsamt, Amt für Wirtschaftsförderung und Nahverkehr, Herr Lothar Probst ({$lang_icon_phone}: 07751 86-2600) oder Herr Kai Müller ({$lang_icon_phone}: 07751 86-2603) sowie die Stadtverwaltung unter o. g. Kontakt.

Kontaktdaten

Links