Erklärung Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)
Nach der Grundsteuer B wurden nun vom Finanzamt alle jene Eigentümer angeschrieben, die ihre Grundstücke nach Grundsteuer A zu versteuern haben. Für die Abgabe der Erklärung wurde in der Regel eine Frist bis zum 31.03.2023 eingeräumt.
Im Gegensatz zur Grundsteuer B (die z. B. für Wohngebäude gilt) sind für die Grundsteuer A keine Bodenrichtwerte erforderlich, sondern es ist eine Ertragswertberechnung zugrunde zu legen.
Die notwendigen Angaben zu Klassifizierungen, Flächenanteilen, Ertragsmesszahlen etc. finden die Eigentümer auf der folgenden Homepage: https://grundsteuer-a.landbw.de/
Hier sind die notwendigen Grundsteuerformulare abrufbar:
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1 BW) (PDF-Datei)
Formular - Anlage Grundstück (GW-2 BW) (PDF-Datei)
Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3 BW) (PDF-Datei)
Anlage Tierbestand (GW-3A BW) (PDF-Datei)
Anlage Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung (GW-4 BW) (PDF-Datei)
Hier ist die zugehörige Anleitung abrufbar:
Anleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg (PDF-Datei)