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Laufenburg (Druckversion)

Erklärung Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)

Artikel vom 01.02.2023

Nach der Grundsteuer B wurden nun vom Finanzamt alle jene Eigentümer angeschrieben, die ihre Grundstücke nach Grundsteuer A zu versteuern haben. Für die Abgabe der Erklärung wurde in der Regel eine Frist bis zum 31.03.2023 eingeräumt. 

Im Gegensatz zur Grundsteuer B (die z. B. für Wohngebäude gilt) sind für die Grundsteuer A keine Bodenrichtwerte erforderlich, sondern es ist eine Ertragswertberechnung zugrunde zu legen.

Die notwendigen Angaben zu Klassifizierungen, Flächenanteilen, Ertragsmesszahlen etc. finden die Eigentümer auf der folgenden Homepage: https://grundsteuer-a.landbw.de/

 

Hier sind die notwendigen Grundsteuerformulare abrufbar: 

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1 BW) (PDF-Datei)

Formular - Anlage Grundstück (GW-2 BW) (PDF-Datei)

Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3 BW) (PDF-Datei)

Anlage Tierbestand (GW-3A BW) (PDF-Datei)

Anlage Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung (GW-4 BW)  (PDF-Datei)

 

Hier ist die zugehörige Anleitung abrufbar:

Anleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg (PDF-Datei)

http://www.laufenburg.de//stadt-handel/aktuelles