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Grundsteuerreform: Angebot zur Einzelberatung in Laufenburg (Baden) am 24.08.2022
Die Grundsteuerreform 2025 ist in aller Munde. In der Zeit vom 01.07. - 31.10.2022 müssen Grundstücksbesitzer nach entsprechender postalischer Aufforderung durch das Finanzamt eine Feststellungserklärung zum Stichtag 01.01.2022 abgeben. Hierzu erforderliche Grundbuchdaten wie Flurnummer oder Fläche des Grundstücks finden Eigentümer in ihren Grundbuchauszügen, die häufig dem Kaufvertrag beiliegen. Der Bodenrichtwert beziffert durchschnittliche Bodenpreise innerhalb einer Gemeinde oder eines Stadtteils. Die Bodenrichtwerte für Ihre Grundstücke können Sie hier einsehen: www.boris-bw.info.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss für den Landkreis Waldshut West möchte die Immobilienbesitzer von Laufenburg (Baden) bei der Abgabe der Grundsteuererklärung unterstützen:
Am 24. August kommt der Leiter der Geschäftsstelle und Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschusses Dr. Bernhard Greiner nach Laufenburg (Baden). Ziel der Einzelberatung ist es, den Immobilienbesitzern Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 2025 zu beantworten und im persönlichen Gespräch individuelle Hilfestellung bei den für die Steuererklärung notwendigen Daten zu geben.
Herr Greiner hat die aktuellen Bodenrichtwerte im Gepäck und kann über das GIS-Programm weitere notwendige Daten abrufen. Mit dem Angebot sollen insbesondere auch Mitbürgern unterstützt werden, die keinen eigenen Zugang zum Internet haben.
Datum: 24. August 2022
Uhrzeit: von 16 bis 18 Uhr (mit Wartezeiten ist zu rechnen. Individuelle Termine können leider nicht im Vorfeld vereinbart werden)
Ort: Ratssaal des Rathauses (Hauptstraße 30, Laufenburg (Baden)), Zugang über den Bücherei-Eingang von der Rebstock-Terrasse aus (Südseite des Rathaus-Gebäudes).