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Wahlscheinantrag per Internet
Wahlscheinantrag per Internet
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Hier erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Postzugestellt. Eine Online-Beantragung ist bis Donnerstag, 05.03.2026 / 12 Uhr möglich, allerdings können wir bei einer so späten Beantragung die rechtzeitige Zustellung nicht garantieren. Wir empfehlen, in diesen Fällen die Wahlunterlagen selbst oder durch eine (schriftlich) bevollmächtigte Person abzuholen.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail
an buergerservice@laufenburg-baden.deeinen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren kontaktieren Sie bitte das Wahlamt unter Tel. 07763 806 220 oder 806 200 oder per Mail an buergerservice(@)laufenburg-baden.de .
Hinweis: Wenn Sie den beantragten Wahlschein nicht erhalten, dann melden Sie sich bitte rechtzeitig! Nur bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 07.03.26 / 12.00 Uhr) darf ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Im Wählerverzeichnis ist die Wahlschein-Beantragung vermerkt, daher kann eine Teilnahme an der Urnenwahl nur nach Vorlage des Original-Wahlscheines erfolgen.





