Hauptbereich
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses
Vorsitzender: Bürgermeister Ulrich Krieger
Ordentliche Mitglieder | Persönliche Stellvertreter |
---|---|
1. Ebner Manfred (FW) | López Dominguez Michaela (FW) |
2. Gersbach Ralf FW) | Pfister Manuela (FW) |
3. Stepanek Rainer (CDU) | Huber Claudia (CDU) |
4. Tröndle Gerhard (CDU) | Meier Bernd (CDU) |
5. Dr. Marquart Ulrike (Grüne) | Huber Raimund (Grüne) |
6. Meier Patrick (AfD) | Niehof Michael (AfD) |
Aufgaben des Verwaltungs- und Finanzausschusses
(1) Der Geschäftskreis des Verwaltungs- und Finanzausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
- 1.1 Personalangelegenheiten, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten;
- 1.2 Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten;
- 1.3 Schulangelegenheiten, Kindergartenangelegenheiten;
- 1.4 soziale und kulturelle Angelegenheiten;
- 1.5 Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten, Zuchttierhaltung;
- 1.6 Marktangelegenheiten;
- 1.7 Verwaltung der Liegenschaften der Stadt einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide;
- 1.8 Versorgung und Entsorgung;
(2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss über:
- 2.1 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen von mehr als 2.500 €, aber nicht mehr als 7.500 € im Einzelfall;
- 2.2 die Stundung von Forderungen von mehr als 6 Monaten bei einem Betrag von mehr als 10.000 € bis zu einem Höchstbetrag von 75.000 €;
- 2.3 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert von mehr als 30.000 €, aber nicht mehr als 75.000 € im Einzelfall;
- 2.4 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 10.000 €, aber nicht mehr als 25.000 € im Einzelfall, bei der Vermietung städtischer Wohnungen in unbeschränkter Höhe;
- 2.5 die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 30.000 €, aber nicht mehr als 75.000 € im Einzelfall
Bau- und Umweltausschuss
Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses
Vorsitzender: Bürgermeister Ulrich Krieger
Ordentliche Mitglieder | Persönliche Stellvertreter |
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1. Schäuble Gabriele (FW) | Ebner Manfred (FW) |
2. Komposch Sascha (FW) | Wiesmann Reiner (FW) |
3. Huber Claudia (CDU) | Kaiser Michaela (CDU) |
4. Meier Bernd (CDU) | Tröndle Gerhard (CDU) |
5. Thomas Malte (Grüne) | Huber Raimund (Grüne) |
6. Amann Torsten (SPD) | Meier Patrick (AfD) |
Aufgaben des Bau- und Umweltausschusses
(1) Der Geschäftskreis des Bau- und Umweltausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
- 1.1 Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung);
- 1.2 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark;
- 1.3 Verkehrswesen;
- 1.5 Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten;
- 1.6 Technische Verwaltung städtischer Gebäude;
- 1.7 Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen;
- 1.8 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.
(2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über:
- 2.1 die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über
- 2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)).
- 2.1.2 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB),
- 2.1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplans (§§ 33 und 36 BauGB),
- 2.1.4 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 34 und 36 BauGB),
- 2.1.5 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich (§§ 35 und 36 BauGB), wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist,
- 2.2 die Stellungnahmen der Stadt nach den §§ 52, 53 und 54 Landesbauordnung (LBO),
- 2.3 die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von mehr als 30.000 €, jedoch nicht mehr als 75.000 € im Einzelfall.
- 2.4 Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB,
- 2.5 die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge gemäß § 145 BauGB
Sport- und Vereinsausschuss
Mitglieder des Sport und Vereinsausschusses
Ordentliche Mitglieder | Persönliche Stellvertreter |
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1. Huber Raimund (Grüne) (zugleich Vorsitzender) | Thomas Malte (Grüne) |
2. López Dominguez Michaela (FW) | Wiesmann Reiner (FW) |
3. Stepanek Rainer (CDU) | Kaiser Michaela (CDU) |
4. Meier Patrick AfD | Amann Torsten (SPD) |