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Rückblick: Gutachterausschuss berät in Laufenburg (Baden) zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform 2025 ist in aller Munde. In der Zeit vom 01.07. - 31.10.2022 müssen Grundstücksbesitzer nach entsprechender postalischer Aufforderung durch das Finanzamt eine Feststellungserklärung zum Stichtag 01.01.2022 abgeben. Die Grundstückseigentümer haben die schwierige Aufgabe, an alle Daten zu kommen und die Grundsteuererklärung korrekt auszufüllen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss für den Landkreis Waldshut West hat die Immobilienbesitzer von Laufenburg (Baden) bei der Abgabe der Grundsteuererklärung unterstützt. Am 24. August ist der Leiter der Geschäftsstelle und Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschusses Dr. Bernhard Greiner mit seiner Mitarbeiterin Frau Dik hierzu nach Laufenburg (Baden) gekommen. In einem allgemeinen Vortrag und anschließender individueller Einzelberatung hat er Immobilienbesitzern Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 2025 beantwortet und im persönlichen Gespräch individuelle Hilfestellung bei den für die Steuererklärung notwendigen Daten gegeben. Mit dem Angebot sollten insbesondere auch Mitbürgern unterstützt werden, die keinen eigenen Zugang zum Internet haben. Der Beratungstermin war stark frequentiert. Rund 50 Bürgerinnen und Bürger fanden den Weg ins Rathaus und nahmen das Angebot des Gemeinsamen Gutachterausschusses für den Landkreis Waldshut West dankbar an.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihre Grundsteuererklärung:
Es gibt drei Möglichkeiten die Grundsteuererklärung abzugeben:
elektronisch über das Portal Elster-Online. Wenn dies nicht möglich ist
- handschriftlich mit einem gedruckten Formular, das beim telefonisch Finanzamt angefordert wird. Mit Unterschrift dann Versand an das Finanzamt.
per PDF-Formular, das am PC ausgefüllt, dann ausgedruckt wird. Mit Unterschrift dann Versand an das Finanzamt. Zugehörige Unterlagen können Sie hier herunterladen:
Formular "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1 BW) (PDF-Datei)" inkl. zugehöriger Anleitung (PDF-Datei)
Formular "Anlage Grundstück (GW-2 BW) (PDF-Datei)" inkl. zugehöriger Anleitung (PDF-Datei)
- Grundbuchdaten wie Flurnummer oder Fläche des Grundstücks finden Eigentümer in ihren Grundbuchauszügen, die häufig dem Kaufvertrag beiliegen.
- Der Bodenrichtwert beziffert durchschnittliche Bodenpreise innerhalb einer Gemeinde oder eines Stadtteils. Die Bodenrichtwerte für Ihre Grundstücke können Sie hier einsehen: www.boris-bw.info
- Weitere Ausfüllhilfen für die Abgabe der Steuererklärung finden Sie hier: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuerneu/Wichtige+Hinweise+fuer+die+Grundsteuererklaerung#anker10004972. Darüber hinaus können Sie wissenswerte Informationen auch hier abrufen: www.grundsteuer-bw.de. Dort können Sie auch ein Erklärvideo zur Grundsteuer abrufen.