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Das Landratsamt Waldshut infomiert.
Im Land Baden-Württemberg gelten Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (100-jährliches Hochwasser; HQ100) zu erwarten ist, als gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsbiete. Die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken innerhalb dieser Gebiete sind aus Gründen des Hochwasserschutzes eingeschränkt. Näheres hierzu erfahren Sie im Informationsblatt Grundstücke in Überschwemmungsbieten (PDF-Datei).
Die Darstellung der Überschwemmungsgebiete erfolgt in Hochwassergefahrenkarten. Hochwassergefahrenkarten stellen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar. In den vorliegenden Karten sind die Flächenausbreitungen des Wassers bei einem 10-, 50- und 100-jährlichen Hochwasser sowie bei einem Extremhochwasser dargestellt. Anhand der Karten können Bürger ihr eigenes Risikopotential abschätzen und Vorsorgemaßnahmen treffen.
Sie können sich die Überschwemmungsgebiete im Landkreis Waldshut anzeigen lassen.
In den Karten besteht unter anderem auch die Möglichkeit, sich grundstücksscharf Daten zur Überflutungstiefe und der Wasserspiegellage des 100-jährlichen Hochwassers (HQ100) in m+NN (Meter über Normalnull) anzuschauen: In der Karte links oben befindet sich die schwarz hinterlegte Navigations- und Werkzeugleiste. Über das dort befindliche „i“-Symbol gelangen Sie für einen angeklickten Ort auf der Karte zu den Überflutungstiefen und Wasserspiegellagen.
2021 - Änderung der Hochwassergefahrenkarte im Ortsteil Luttingen
Die Landesanstalt für Umweltschutz hat vor kurzem die von der Stadt Laufenburg (Baden) bereits im Jahre 2018 geltend gemachten Fehler in der Hochwassergefahrenkarte aufgenommen und in der Folge die Hochwassergefahrenkarte für Luttingen entsprechend geändert.
Was hat sich im Vergleich zur alten Karte geographisch geändert?
Da die Drosselung der Hochsaler Wuhr bei Hochwasserereignissen und die Drosselwirkung der Durchlassbauwerke unter der Hochrhein-Bahnstrecke in der alten Hochwassergefahrenkarte nicht hinreichend berücksichtigt worden waren, sind die Ausbreitungsflächen und –tiefen im Durchschnitt kleiner geworden, an einigen Stellen deutlich kleiner. Dies betrifft vor allem, aber nicht ausschließlich den Katzengraben unterhalb der Ortslage Luttingen, den Seilerweg, die Kirchgasse und die Eggstraße.
Was bedeuten die verschiedenen Blau-Stufen in den Karten?
Die Hochwassergefahrenkarte kennt vier Abstufungen, die in verschiedenen Blautönen dargestellt sind. Dahinter steht die Häufigkeit der Überflutungen. Je intensiver die Blaufärbung, desto häufiger die Überflutung (von HQEXTREM - alle 1000 Jahre -, über HQ 100 und HQ50 zu HQ10). Auch zu den Überflutungstiefen gibt es Abstufungen für die vier genannten Häufigkeiten. Die Skala ist dort von Weiß (0-0,25 Meter) bis Rosa (über 4 Meter) abgestuft.
Detaillierte Ansichten und Daten des Überschwemmungsgebietes (Überschwemmungsflächen und -tiefen mit NN-Höhen) sind im Internet abrufbar. Klicken Sie hier, um die Karte abzurufen.
Dort können Sie grundstücksscharf sehen, welche Bereiche innerhalb der Überschwemmungsgebiete liegen.
(Klicken Sie links oben auf „Themen“, dann auf Wasser/Hochwasser/Hochwassergefahrenkarten/Überflutungsflächen (Karte!).
Klicken Sie im Suchfeld oben auf die Lupe und aktivieren Sie „Alles auswählen“. Geben Sie dann die Gemeinde und die Flurstücksnummer ein oder die Gemeinde und die Straße oder vergrößern und verkleinern mit dem Mausrad und verschieben mit der linken Maustaste.
Für Informationen zu einem bestimmten Punkt klicken Sie auf das grüne “ i „–Symbol neben dem Suchfeld und anschließend auf die gewünschte Stelle in der Karte. Im aufgehenden Fenster „Objektinformation“ klicken Sie auf „öffnen“ und Sie erhalten alle Informationen zu dieser Stelle.)
Welchen Zweck haben die Hochwassergefahrenkarten?
Das übergeordnete Ziel ist es, überschwemmungsgefährdete Gebiete möglichst freizuhalten und dem Hochwasser gute Abflussmöglichkeiten zu geben. Ein Hochwasser soll sich, wo immer möglich, so entfalten können, dass es möglichst wenig Schaden anrichtet. Die Hochwassergefahrenkarten stellen die Überschwemmungsgebiete dar, in denen dann besondere Schutzregeln gelten.
Die Karten dienen aber auch der objektiven Information der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Firmen darüber, ob und vor allem wie stark (Häufigkeit, Überflutungstiefe) einzelne Grundstücke oder auch ganze Ortslagen von Hochwasser betroffen sind. Hieraus lassen sich sinnvolle Maßnahmen zum konkreten Hochwasserschutz ableiten.
Entscheidend ist der Bereich des sogenannten HQ 100. Das ist der Bereich, in dem es nach dem mathematischen Berechnungsmodell alle 100 Jahre zu einem Hochwasser kommt. Dabei ist den Wissenschaftlern, die das errechnet haben, bewusst, dass sich ihre mathematischen Modelle nicht immer mit den tatsächlichen Erfahrungen der Anwohner decken.
Für diese HQ-100-Areale gibt es Bauverbote. Auch Bebauungspläne sind nicht zulässig.
Das Landratsamt kann Ausnahmeregelungen zulassen, wenn im Einzelfall nachteilige Auswirkungen des Bauvorhabens, vor allem auch auf Unter- und Oberlieger, durch geeignete Maßnahmen wie Hochwasserrückhalt an anderer Stelle vollständig ausgeglichen werden.
Welche Auswirkungen hat das HQ 100 sonst noch auf die Grundstückseigentümer?
Eine neue rechtliche Verpflichtung ergibt sich für die Grundstückseigentümer mit Ausnahme zusätzlicher Auflagen bei der Lagerung wassergefährdenden Stoffe nicht. Das Landratsamt hat aber die Erfahrung gemacht, dass Versicherungen ihre Beiträge erhöhen.
Auch empfehlen Landratsämter wie Versicherungen, etwas für den Eigenschutz zu tun.
Hier kann es sich zum Beispiel um das wasserdichte Verschließen von Oberlichtern, das Vorhalten von Sandsäcken zum Schutz von Kellerabgängen oder das Anbringen von Metallschienen außer an Terrassentüren, um im Notfall schützende Holzbretter einziehen zu können, handeln.
Nicht nur die typischen Hochwässer, sondern gerade auch die Starkregenereignisse der letzten Zeit im Landkreis Waldshut haben gezeigt, dass Eigenschutzmaßnahmen sehr hilfreich sind.
Die Zuständigkeit für die Hochwassergefahrenkarten liegt beim Land Baden-Württemberg. Ihre Ansprechpartner dort sind
- in technischen Fragen Frau Gritsch Telefonnummer: 07751 86-3223 und
- in rechtlichen Fragen Herr Kammerdiener Telefonnummer: 07751/86-3207