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Mothex UG (haftungsbeschränkt)

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Hausanschluss

Die Glasfasern wurden in den Hausanschluss eingeblasen - wie geht es weiter?

Nachdem bei Ihnen die Glasfasern in den Hausanschluss eingeblasen und der Netzabschluss, die APL-Box, an der Wand angebracht worden ist, fragen Sie sich, wie es nun weitergeht?

Der Glasfaserhausanschluss ist noch nicht betriebsbereit, weil aktuell (März 2022) die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen und abgenommen worden sind.

Nutzen Sie die Zeit bis zur Fertigstellung des städtischen Netzes, um bei Ihrem Gebäude zu prüfen, ob die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Glasfaserhausanschlusses vorliegen.

Lassen Sie sich dazu vom Elektriker Ihres Vertrauens, der sich zum Thema "Glasfaseranschluss" auskennt, beraten.

Nützliche Informationen zur Hausverkabelung finden Sie, wenn Sie diesen Link anklicken.

Neben nützlichen Informationen zur Hausverkabelung, finden Sie dort auch im unteren Bereich Partnerunternehmen der Fa. Stiegeler.

Für Mehrfamilienhäuser und Hausverwaltungen lohnt sich ebenfalls ein Blick auf die folgende Seite.

 

Wie können Sie einen Hausanschluss beantragen?

Wenn Sie einen Hausanschluss beantragen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Hausanschlussvertrag mit Widerrufsbelehrung

Mit diesem Vertrag beauftragen Sie die Stadt mit der Herstellung und Anbindung des Hausanschlusses an das Glasfasernetz der Stadt. Mit dem zeitlich befristeten Aktionsangebot und dem Standartangebot bietet Ihnen die Stadt Laufenburg (Baden) den Bau von Hausanschlüssen zu stark subventionierte Kostenpauschalen an. Die tatsächlichen Kosten für einen Hausanschluss liegen um ein Vielfaches höher.

Der Hausanschlussvertrag muss von allen Grundstückseigentümern bzw. Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft unterschrieben werden.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss diesen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dem Hausanschlussvertrag ist ein entsprechendes Formular beigefügt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Erhalt und die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung.

Download Hausanschlussvertrag mit Widerrufsbelehrung (PDF-Datei)

Grundstücksnutzungsvertrag

Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihr Gebäude an das Glasfasernetz der Stadt angeschlossen wird und die Stadt den dafür notwendigen privaten Grund nutzen kann. Der Grundstücksnutzungsvertrag muss von allen Grundstückseigentümern bzw. Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft unterschrieben und gemeinsam mit dem Hausanschlussvertrag an die Stadt eingereicht werden.

Download Grundstücksnutzungsvertrag (PDF-Datei)

Lageplan mit Checkliste

Bitte markieren Sie im Lageplan den Montagepunkt des Glasfaserübergabepunktes (GF-HÜP), z. B. durch ein Kreuz am Gebäudegrundriss und die Trasse für den Kabelverlauf auf Ihrem Grundstück, damit die Stadt beim Bau der Glasfaserleitung eine entsprechende Abzweigung am Verteilungsnetz berücksichtigen kann.

Die Stadt wird an diesem Punkt ein Kabelschutzrohr aus dem Straßenkörper hinaus max. 1 m weit in Ihr angrenzendes Grundstück verlegen. Über dieses Anschlussrohr kann der Hausanschluss erfolgen.

Bei Mitverlegung von Firmen (sog. Versorgungsträgern), die Endkunden z.B. mit Wasser, Gas und/ oder Strom versorgen, ist es wünschenswert, den Trassenverlauf der Versorgungsleitungen im Lageplan zu vermerken.

Bitte füllen Sie die Checkliste (PDF-Datei) aus. Erläuterungen zur Checkliste finden Sie hier (PDF-Datei).

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