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Auswirkungen des Urteils
Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim
Rückwirkend ab 2010 erhebt die Stadt Laufenburg (Baden) als sogenannte gesplittete Abwassergebühr eine getrennte Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr orientiert sich wie bisher an der bezogenen Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich aus der Fläche der überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen, auf denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Weg versickern kann, sondern – zumindest teilweise – der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird.
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist keine Gebührenerhöhung verbunden, sondern eine Neuverteilung der bisherigen einheitlichen Abwassergebühr.
Durch die neue Gebührenordnung wird eine gerechtere und verursacherbezogene Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung angestrebt. Wer geringe Mengen an Niederschlagswasser einleitet, zahlt künftig eine geringere Gebühr als derjenige, der infolge großer baulicher Anlagen oder angeschlossener Versiegelungsflächen die Kanalisation in größerem Umfang nutzt.