Jugendbeteiligung nach § 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)
Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Jugendlichen berühren, sind diese gemäß § 41a GemO in angemessener Weise zu beteiligen.
In diesem Bereich der städtischen Homepage werden daher Themen für Jugendliche zur Information und Anhörung dargestellt, die ihre Interessen berühren. Es besteht dann die Möglichkeit, sich hierzu vor einer Entscheidung zu äußern.
Es stehen derzeit keine jugendrelevanten Entscheidungen an.
Allgemeine Informationen zum Thema Jugendbeteiligung erhalten Sie bei der Stadtverwaltung von Frau Walenciak, {$lang_icon_phone}: 07763 806-100.