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Laufenburg (Druckversion)

Niederschlagswassergebühren:

Erklärung über die Änderung versiegelter Flächen

In Laufenburg (Baden) werden die Gebühren für die Entsorgung des Abwassers seit 2010  gesplittet als Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr erhoben. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich weiterhin aus dem Frischwasserverbrauch. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist die an die Kanalisation angeschlossene gebührenpflichtige Versiegelungsfläche des Grundstücks maßgebend.

Änderungen an der bisher veranlagten abflusswirksamen Fläche
Entscheidend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes. Wenn sich also die abflusswirksame Fläche im laufenden Jahr erhöht (z.B. durch den Neubau einer Garage, deren Dachfläche über die öffentliche Kanalisation entwässert), so müssen erst ab dem Folgejahr Niederschlagswassergebühren für diese Fläche bezahlt werden (§ 40a Abs. 1 S. 2 AbwS). Gleiches gilt beispielsweise für die Befestigung von Zufahrten oder die Entsiegelung von bisher veranlagten Flächen.

Ändert sich die versiegelte, abflusswirksame Fläche, der Versiegelungsgrad oder die an Zisternen angeschlossene Fläche des Grundstücks um mehr als 10 m² (§ 46 Abs. 5 AbwS), ist die Änderung innerhalb eines Monats der Stadt anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn Versickerungsanlagen oder zum Beispiel Zisternen oder Sickermulden neu eingerichtet werden.

Verwenden Sie zur Mitteilung bitte das entsprechende Erklärungsformular (siehe Download oder erhältlich bei der Kämmerei, {$lang_icon_phone}: 07763 806-331/-332. Bei Bauvorhaben ist die Änderungserklärung im Zuge des Entwässerungsantrags beim Bauamt der Stadt Laufenburg (Baden) abzugeben.

http://www.laufenburg.de//leben-wohnen/wasser-abwasser/gesplittete-abwassergebuehr/aktuelles