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Rathaus & Service
BemessungsgrundlagenWelche Flächen werden für die Niederschlagswassergebühr herangezogen?Gebührenpflichtig sind alle überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen, die direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation entwässern. Versiegelungsarten und –faktorenUm dem Einzelfall möglichst gerecht zu werden, werden die überbauten und darüber hinaus befestigten (die versiegelten) Grundstücksflächen je nach ihrer Oberflächenbeschaffenheit mit unterschiedlichen Abflussfaktoren multipliziert. Mit diesen Abflussfaktoren berechnet sich somit die abflussrelevante, gebührenwirksame Fläche.
Regenwasserzisternen (Speicherbauwerke)Zisternen sind ortsfeste ober- oder unterirdische Wasserspeicher, die einen Teil des Niederschlagswassers zum eigenen Verbrauch im Garten oder als Brauchwasser (Toiletten, Waschmaschinen) speichern. Kleine variable Regenwassertonnen fallen nicht darunter.
Die maximale Reduktion der angeschlossenen Flächen an Gartenbewässerungs- und Brauchwasserzisternen beträgt 50 %. VersickerungsanlagenVersiegelte Flächen, die über eine Versickerungsanlage mit Notüberlauf in den öffentlichen Kanal entwässern, werden mit dem Faktor 0,3 multipliziert. Dies gilt nur für Flächen oder Flächenanteile, für die die angeschlossenen Versickerungsanlagen ein Stauvolumen von mindestens 2,0 m³ je 100 m² angeschlossener versiegelter Fläche und mindestens ein Stauvolumen von 2,5 m³ aufweisen. © 2013 Stadt Laufenburg (Baden) | Besuchen Sie Laufenburg in der Schweiz: www.laufenburg.ch | by Hirsch & Wölfl GmbH
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