Abwassergebühren ab 2010: Laufenburg

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Mit dem Service „kindererlebnisplan.de“ werden Erlebnisse für Familien mit Kindernin diversen Ansichten dargestellt. Diese Inhalte werden als iFrames auf anderenSeiten (hier Stadt Laufenburg/Baden) eingebunden.
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

Mothex UG (haftungsbeschränkt)

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Abwassergebühren ab 2010

Auswirkungen des Urteils

Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim

Rückwirkend ab 2010 erhebt die Stadt Laufenburg (Baden) als sogenannte gesplittete Abwassergebühr eine getrennte Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr orientiert sich wie bisher an der bezogenen Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich aus der  Fläche der überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen, auf denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Weg versickern kann, sondern – zumindest teilweise – der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird.

Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist keine Gebührenerhöhung verbunden, sondern eine Neuverteilung der bisherigen einheitlichen Abwassergebühr.

Durch die neue Gebührenordnung wird eine gerechtere und verursacherbezogene Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung angestrebt. Wer geringe Mengen an Niederschlagswasser einleitet, zahlt künftig eine geringere Gebühr als derjenige, der infolge großer baulicher Anlagen oder angeschlossener Versiegelungsflächen die Kanalisation in größerem Umfang nutzt. 

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